AGB
Ferienhof Kahlsmühle
Allgemeine Beschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchsnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
- Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
- Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben, gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
- Wir akzeptieren ec-Kartenzahlung ab einen Betrag von 250 €
- Wir akzeptieren keine Kreditkarten