AGB

Ferienhof Kahlsmühle

Allgemeine Beschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchsnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
    1.  Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
  5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben, gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    1. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  6. 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
  7. Wir akzeptieren ec-Kartenzahlung ab einen Betrag von 250 €
  8. Wir akzeptieren keine Kreditkarten